// Allgemein

Ein unverzichtbarer Schutz vor tödlichen Gefahren

Abstürze gehören zu den häufigsten Todesursachen bei Unfällen am Arbeitsplatz. In den meisten Ländern sind sie sogar für 50 Prozent aller tödlichen Arbeitsunfälle verantwortlich.

Mit einer Absturzsicherung als Teil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) bewahren Sie Ihre Mitarbeiter vor zahlreichen Gefahren. Dazu gehören:

  • Unzureichende Ausbildung der Anwender und derjenigen, die Arbeiten in der Höhe anleiten.
  • Rutschgefahr durch Nässe und steile Neigungswinkel.
  • Stolpergefahr durch unebene Oberflächen.
  • Innere Verletzungen durch zu starken Fangstoß.
Die Einsatzgebiete für Absturzsicherungen sind vielfältig: bei Arbeiten im Hochregallager, auf Hubarbeitsbühnen, an Fassaden oder auf dem Dach, im Gerüst- und Stahlmontagebau sowie bei Rettungs- und Spezialeinsatzkräften.

In Europa verunglückt jeden Tag mindestens eine Person während der Arbeit bei einem tödlichen Sturz, meist aus einer Höhe von zwei bis drei Metern.

// AUSWAHLHILFE

Was Sie bei der Produktauswahl beachten sollten

Für die Auswahl der geeigneten persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) spielen das Einsatzgebiet, die Absturzhöhe und der Tragekomfort eine entscheidende Rolle.

Für jedes Einsatzgebiet das richtige System

Damit die persönliche Absturzsicherung einwandfrei funktioniert, müssen die einzelnen Komponenten des Rückhalte- oder Auffangsystems genau aufeinander abgestimmt sein. Sie dürfen zudem nur bestimmungsgemäß verwendet werden, denn jede einzelne Komponente erfüllt spezifische Anforderungen, die durch die entsprechenden Normen definiert sind. Die Hersteller geben für ihre Produkte an, unter welchen Bedingungen die jeweiligen Systeme eingesetzt werden können. Dabei spielen u. a. folgende Faktoren eine Rolle:

  • Einsatzgebiet
  • Größe und Gewicht des Trägers
  • Tragedauer der Absturzsicherung (punktuell oder dauerhaft)
  • Umgebungsbedingungen (z.B. große Hitze)
Ziel der PSA gegen Absturz lautet immer: Fallhöhe begrenzen. Schon bei 0,5 m Fallhöhe wirken ohne Falldämpfer bis zu 1,2 t Fallgewicht auf den Träger. Mit Falldämpfer sind es maximal bis zu 600 kg. Dieses Gewicht bestimmt die Stärke des Fangstoßes, welcher beim Träger zu schweren Verletzungen führen kann.

Wenn Sie in Ihrer Tätigkeit eine permanente Absturzsicherung tragen müssen, spielt der Tragekomfort eine entscheidende Rolle. Rückenpolster an den Gurten sowie elastische und einstellbare Gurtbänder sorgen dabei für ein angenehmes Tragegefühl.

Mitarbeiter haben die Verantwortung, die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz vor jedem Einsatz auf Mängel zu kontrollieren und sie ggf. auszutauschen.

Darüber hinaus muss die Absturzsicherung jährlich von einem ausgebildeten Sachkundigen überprüft werden, der die Ergebnisse in einem Prüfbuch dokumentiert.Gurte sollten Sie alle sechs bis acht Jahre und Verbindungsmittel alle vier bis sechs Jahre austauschen, sofern die Produkte innerhalb dieses Zeitraums keine Mängel aufweisen. Artikel ab dem Produktionsjahr 2019 haben eine Lebensdauer von zehn Jahren, vorausgesetzt, sie bestehen die jährliche Prüfung.

// AUSWAHLHILFE

Auffanggeräte

Auffanggurte

Auffanggurte

Verbindungsmittel

Auffanggeräte

Auffanggurte

Höhensicherungsgeräte

Verbindungsmittel

Auffanggeräte

Anschlageinrichtungen

Höhensicherungsgeräte

Verbindungsmittel

Werkzeugsicherung

Anschlageinrichtungen

Höhensicherungsgeräte

Werkzeugsicherung

Werkzeugsicherung

Anschlageinrichtungen

// sERVICES

Wartung & Reparatur

Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz Pflicht. Diese Prüfung muss in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen erfolgen. Unser zertifizierter Fachpartner ist berechtigt, Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz sämtlicher Hersteller zu überprüfen und die weitere Verwendung durch Dokumentation in den Prüfbüchern freizugeben. Die Prüfung kann auch vor Ort stattfinden. 

// Normen und Standards

Spezifische Normen zur Absturzsicherung

Gegen Absturz muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsanalyse durchführen. Dabei sind Gefährdungen zu ermitteln, welche durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht verhindert oder gemindert werden können. 

  • Die zum Schutz gegen Absturz verwendete persönliche Schutzausrüstung muss den einschlägigen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen:
    • EN 353-1: Kapselgehörschützer
    • EN 353-2: Gehörschutzstöpsel
    • EN 354/362: Helmkapseln
    • EN 355: Pegelabhängige Kapselgehörschützer
    • EN 360: Kapselgehörschützer mit aktiver Geräuschkompensation
    • EN 361: Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtung
    • EN 795: Pegelabhängige dämmende Gehörschutzstöpsel

EN 353-1: Kapselgehörschützer
EN 353-2: Gehörschutzstöpsel
EN 354/362: Helmkapseln
EN 355: Pegelabhängige Kapselgehörschützer
EN 360: Kapselgehörschützer mit aktiver Geräuschkompensation
EN 361: Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtung
EN 795: Pegelabhängige dämmende Gehörschutzstöpsel