Pro Tag atmet ein Erwachsener etwa 25.000 Mal, das sind ca. 18 bis 20 Atemzüge pro Minute. Damit der Organismus gesund bleibt, ist saubere Luft lebensnotwendig.
ATEMSCHUTZ
Sicheres Arbeiten mit dem richtigen Atemschutz.
// Allgemein
Optimaler Schutz vor Partikeln und Gasen
Gefahrstoffe können bei verschiedenen Arbeitsprozessen auftreten. Es handelt sich dabei um feinste Partikel, Gase oder Dämpfe. Gelangen sie an die Schleimhäute oder in die Lunge, schädigen sie den Körper und können im schlimmsten Fall sogar zum Tod führen.
Die gefährdenden Stoffe werden in zwei Kategorien eingeteilt:
1. Partikel: Zu den Partikeln zählen einerseits trockene Stäube wie Fasern, Feinstaub oder Rauch, andererseits hygroskopische Stäube wie Kristalline, Salze, Sporen, Keime oder Aerosole.
2. Gase: Zur Gruppe der Gase und Dämpfe gehören frei schwebende Moleküle wie Ozon sowie wasserlösliche, fettlösliche, saure oder basische Gase und Dämpfe.
// UNTERWEISUNGSVIDEOS
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Mehr InformationenAtemschutz Anwendung Partikelfiltermaske
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Mehr InformationenAtemschutz Anwendung Halbmaske
Atemschutz Anwendung Vollmaske
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Mehr InformationenAtemschutz Anwendung Atemunterstützende Masken
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Atemschutz Anwendung Partikelfiltermaske
Atemschutz Anwendung Halbmaske
Atemschutz Anwendung Vollmaske
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// AUSWAHLHILFE
Das geeignete Atemschutzgerät auswählen
Grundsätzliche Auswahlkriterien für die richtige Wahl des Atemschutzes sind das Anwendungsgebiet und die dort entstehenden Partikel und Gase. Hierbei helfen Übersichtsseiten, welche die jeweiligen Tätigkeiten und potenziellen Gefahren detailliert auflisten und entsprechende Empfehlungen zu erforderlichen Filterklassen geben:
Darüber hinaus können Sie in einer persönlichen Beratung durch die PSA-Experten der Hoffmann Group weiterführende Informationen erhalten.
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Wie lässt sich nun die optimale Maske wählen?Ein Beispiel: Beim Spritzen können Mitarbeiter verschiedene Arten von Lacken verwenden. Handelt es sich um lösemittelhaltige Lacke, empfiehlt sich ein Atemschutzgerät der Filterklasse P3 mit der Kennzeichnung „A“ für organische Gase und Dämpfe, deren Siedepunkt oberhalb von 65 °C liegt. Isocyanathaltige Lacke erfordern dagegen eine Schutzmaske der Klasse P3 mit den Kennzeichnungen „A“, „B“, „E“ und „K“. Dabei steht „B“ für anorganische Gase und Dämpfe. „E“ schützt vor sauren Gasen und „K“ vor Ammoniak. Setzt der Mitarbeiter lediglich Wasserlacke ein, die schwach lösemittelhaltig sind, reicht eine Atemschutzmaske mit der Kennzeichnung „A“. Grundlage dieser Empfehlungen ist die DGUV-Regel 112-190 zur Benutzung von Atemschutzgeräten.
Ein Beispiel: Beim Spritzen können Mitarbeiter verschiedene Arten von Lacken verwenden. Handelt es sich um lösemittelhaltige Lacke, empfiehlt sich ein Atemschutzgerät der Filterklasse P3 mit der Kennzeichnung „A“ für organische Gase und Dämpfe, deren Siedepunkt oberhalb von 65 °C liegt.
Isocyanathaltige Lacke erfordern dagegen eine Schutzmaske der Klasse P3 mit den Kennzeichnungen „A“, „B“, „E“ und „K“. Dabei steht „B“ für anorganische Gase und Dämpfe. „E“ schützt vor sauren Gasen und „K“ vor Ammoniak.
Setzt der Mitarbeiter lediglich Wasserlacke ein, die schwach lösemittelhaltig sind, reicht eine Atemschutzmaske mit der Kennzeichnung „A“. Grundlage dieser Empfehlungen ist die DGUV-Regel 112-190 zur Benutzung von Atemschutzgeräten.
// AUSWAHLHILFE
Halbmasken
Partikelfiltermasken
Partikelfiltermasken

Vollmasken
Halbmasken
Partikelfiltermasken

Gebläseatemschutz
Vollmasken
Halbmasken

Gebläseatemschutz
Gebläseatemschutz
Vollmasken

// SERVICES
Dichtsitzprüfung & Wartung mit Reparatur
Die Dichtsitzprüfung bewertet die Passgenauigkeit für den Mitarbeiter und beurteilt zusätzlich den Tragekomfort, die Kompatibilität und die Gesamteignung. Durch sie wird dem Träger des Arbeitsschutzes geholfen, das passende Produkt in der richtigen Größe für die richtige Anwendung auszuwählen. So kann ein angemessener Schutz gegen die Gefährdungen am Arbeitsplatz gewährleistet werden.
// SERVICES – Normen und Standards
Gesetzliche Vorschriften zum Atemschutz
Atemschutzmasken werden nach der PSA-Richtlinie in der Kategorie 3 „Tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden“ eingeordnet. Die Benutzung von Atemschutzgeräten regelt in Deutschland die DGUV-Regel 112-190. Darüber hinaus müssen die Geräte je nach Anwendungsgebiet weitere gesetzliche Vorgaben einhalten.
Hierzu zählen:EN 143 für Partikelfilter
EN 14387 für Gas- und Kombinationsfilter
EN 149 für filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel
EN 405 für filtrierende Halbmasken mit Ventil zum Schutz gegen Gase oder Partikel
EN 140 für Halbmasken
EN 136 für Vollmasken
EN 12941 für Gebläsefiltergeräte mit Haube oder Helm
EN 403 für Filter-Fluchtgeräte (z. B. bei Brand)

// SERVICES – Normen und Standards
Spezielle Anforderungen an Schutzmasken
Filterklassen und Kennzeichnung bei Gasmasken
Filterklasse 1: für Schadstoff-Grenzwerte unter 0,1 Vol. %
Filterklasse 2: für Schadstoff-Grenzwerte von 0,5 Vol. %, entspricht Vollmasken
und Gebläsesystemen
Filterklasse 3: für Schadstoff-Grenzwerte ab 1,0 Vol. %, entspricht Gebläsesystemen
oder Absauganlagen.
Darüber hinaus geben die farblichen Markierungen und die Buchstaben auf den Masken Auskunft darüber, gegen welche Arten von Gasen der Atemschutz wirkt. Sie erleichtern die Orientierung am Arbeitsplatz.
Einige Beispiele:
- „E“ in Gelb: Schwefeloxid, Chlorwasserstoff und andere saure Gase
- „Hg“ in Rot: Quecksilber
- „K“ in Grün: Ammoniak und organische Ammoniak-Derivate

// SERVICES – Normen und Standards
Spezielle Anforderungen an Schutzmasken
Filterklassen und Kennzeichnung bei Gasmasken
Feinstaub-Partikel und Aerosole in der Atemluft sind kaum sichtbar und daher ein großes Gesundheitsrisiko im Arbeitsumfeld. Nach §2 Abs. 8 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gibt der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) an, ab welcher Schadstoffkonzentration eine Atemschutzmaske getragen werden muss. Je nach Schutzstufe und Gesamtleckage, die Filterdurchlass und Undichtigkeiten an Gesicht und Nase bezeichnet, werden Partikelfilter in die folgenden drei Klassen eingeteilt:
- FFP 1: Schutz vor ungiftigen, aber die Schleimhaut reizenden Partikeln und Schadstoffen
- FFP 2: bei gesundheitsschädlichen Partikeln und Schadstoffen (Stäube, Rauch, Aerosole)
- FFP 3: bei gesundheitsschädlichen, giftigen Partikeln sowie krebserregenden, radioaktiven
Schadstoffen (Viren, Bakterien, Pilzsporen)











